Reiserücktrittsversicherung

Sicher reisen - Storno ohne Risiko
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts
z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - auch innerhalb der Familie - mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen,
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Europäische Reiseversicherung
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Angebot ist freibleibend. Ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne der

§§ 651 a ff BGB (Pauschalreisen) oder
§§ 535 ff BGB (Vermietung) gilt als geschlossen wenn

Sie das Angebot mit Unterschrift annehmen. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von diesem Vertrag zurücktreten, dies sollten aber aus Gründen der Beweiskraft schriftlich tun. Es gilt als Rücktrittsdatum immer der Posteingangstag. Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, so bin ich berechtigt einen angemessenen Betrag als Ersatz für meine Aufwendungen zu verlangen.

Der pauschalierte Anspruch für Reiserücktrittsgebühren beträgt für jede Ferienwohnung die Anzahlung mindestens 30,00 € bis 40 Tage vor Reiseantritt.

ab 39 Tage vor Reiseantritt 30% der Reisekosten-mindestens 30,00 €
ab 29 Tage vor Reiseantritt 40% der Reisekosten-mindestens 30,00 €
ab 19 Tage vor Reiseantritt 50% der Reisekosten-mindestens 30,00 €
ab 10 Tage vor Reiseantritt 90% der Reisekosten-mindestens 30,00 €

Bei Anspruch auf Reiserücktrittsgebühren-bei Stornierung durch den Gast-wird es dem Gast ausdrücklich gestattet nachzuweisen das der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Ich empfehle Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Der Vertrag kann infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehrbarer höherer Gewalt, welche den Aufenhalt erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden würden beiderseitig gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Gast bin ich berechtigt angemessenen Ersatz zu verlangen. Wird die Unterkunft nicht vertragsmäßig erbracht kann der Gast Minderung bzw. Abhilfe verlangen. Wenn am Urlaubsort keine Einigung erzielt wurde, hat der Gast spätestens einen Monat nach Reiseende seine Ansprüche geltend zu machen. Vorraussetzung dafür ist, daß die berechtigte Reklamation/Mangel unverzüglich mitgeteilt und schriftlich vor Ort angezeigt wurde.
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